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Ratgeber

Scheibentönung: ABE, TÜV & was erlaubt ist

Die Scheibentönung ist einer der beliebtesten Fahrzeug-Upgrades – aber auch einer der am meisten regulierten. In Deutschland unterliegt die Tönung von Fahrzeugscheiben strengen Vorschriften der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO). Hier erfährst du, was erlaubt ist und worauf du achten musst.

Was ist eine ABG/ABE?

Die Allgemeine Bauartgenehmigung (ABG) ist das maßgebliche Dokument für Tönungsfolien. Jede Folie muss ein Prüfzeichen des Kraftfahrt-Bundesamtes tragen, das von außen sichtbar sein muss. Ohne gültige ABG erlischt die Betriebserlaubnis deines Fahrzeugs.

Welche Scheiben dürfen getönt werden?

Die Installation ist grundsätzlich nur an den hinteren Seitenscheiben und der Heckscheibe zulässig, sofern zwei Außenspiegel vorhanden sind. Ein Verstoß – etwa das Tönen der vorderen Seitenscheiben – führt zum Erlöschen der Betriebserlaubnis und kann mit Bußgeldern geahndet werden.

Aufkleber auf der Windschutzscheibe

Auch für Aufkleber auf der Windschutzscheibe gibt es klare Grenzen: Die Gesamtfläche darf 0,1 Quadratmeter nicht überschreiten, und es darf maximal ein Viertel der Scheibenfläche beklebt sein. Die freie Sicht des Fahrers muss jederzeit gewährleistet bleiben.

Was tun, wenn die ABG verloren geht?

Solltest du die ABG-Dokumente verloren haben, kannst du beim Folienhersteller oder dem verarbeitenden Fachbetrieb eine Kopie anfordern. Bei einer Polizeikontrolle ohne ABG droht ein Bußgeld und ggf. eine Betriebsuntersagung bis zur Vorlage des Dokuments.

Unser Tipp

Wir verwenden ausschließlich ABG-zertifizierte Folien und händigen dir nach der Scheibentönung alle nötigen Dokumente aus. So bist du bei jeder Kontrolle auf der sicheren Seite.

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